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Corona Update 23.September 2020

Teilnahmebeschränkungen für Vereinsmitglieder
mit möglicher Coronainfektion

Liebe Mitglieder, liebe Eltern,

anlässlich des kürzlich aufgetretenen Falls einer Coronainfektion an der Caspar Löner Schule Markt Erlbach mussten wir uns Gedanken machen, wie wir als TSV Markt Erlbach die Verbreitung des Virus über unsere Angebote verhindern können. Wir mussten dabei berücksichtigen, dass die Teilnahme am Sportbetrieb sicher nicht die Bedeutung hat, wie der Schulbesuch oder die Teilnahme am Arbeitsleben und dass wir daher auch nicht einfach die Regelungen aus dem Schulbetrieb oder der Wirtschaft übernehmen können. Wir müssen zu einer anderen Bewertung der Risiken kommen, die diese geringere Bedeutung des Sports im Vergleich zur Schule und Arbeit berücksichtigt. Einfach gesagt: Wir müssen vorsichtiger sein. Als Ergebnis bitten wir zu beachten, dass Personen, auf die ein oder mehrere der folgenden Kriterien zutrifft, für 2 Wochen ab Eintreten des Ereignisses bzw. bis zum sicheren Ausschluss einer Coronainfektion vom Sportbetrieb ausgeschlossen sind:

- Vereinsmitglieder, die direkten Kontakt zu einer Person hatten, die mit dem
Coronavirus infiziert ist. (Dieser Personenkreis muss sich im Regelfall in Quarantäne begeben).

- Vereinsmitglieder, die direkten Kontakt zu einer Person hatten, die verpflichtet
ist, sich in Quarantäne zu begeben. (Kinder aus diesem Personenkreis, z.B.
Geschwister von Kindern in Quarantäne, dürfen im Regelfall am Schul- und
Kindergartenbetrieb teilnehmen, vom Sportbetrieb sind sie trotzdem ausgeschlossen).

- Vereinsmitglieder, die sich in einem vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet
ausgewiesenen Gebiet aufgehalten haben (unabhängig von der Dauer des
Aufenthalts, d.h. auch, wenn daraus keine Quarantänepflicht resultiert).

Als „direkten Kontakt“ definieren wir in diesem Zusammenhang jegliche Begegnung
zweier oder mehr Personen, bei dem ein Sicherheitsabstand vom 1,5 m möglicherweise nicht konsequent eingehalten wurde. Dies ist unabhängig davon, ob eine Maske getragen wurde. Wie schon bisher, dürfen natürlich Vereinsmitglieder, die an Erkältungssymptomen, Erkrankungen der Atemorgane oder irgendwelchen anderen unklaren Symptomen
leiden, nicht am Sport teilnehmen.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelungen. Wir müssen unseren Teil dazu beitragen sicherzustellen, dass Sport nicht zum Corona - Risikofaktor erklärt wird. Ein erneuter Lockdown für die Sportvereine fällt den Regierungen in Bund und Ländern sicherlich leichter, als eine solche Entscheidung für Schulen und Wirtschaftsbetriebe zu treffen – für den TSV und andere Vereine wäre sie jedoch existenzgefährdend.

Mit freundlichem Gruß

Holger Hinz, 1. Vorsitzender


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